Gefährdungsbeurteilung

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung als Grundlage "mentaler Gesundheit" für Mitarbeitenden

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer Gefährdungs-beurteilung. Dies gilt auch für den Arbeitgeber eines Kleinbetriebs. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wesentliche Grundlage für die Festlegung von Gesundheits und Schutzmaßnahmen.

Moderner Arbeitsschutz verringert nicht nur die Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen, sondern fördert auch gesunde Arbeitsplätze und steigert die Produktivität von Arbeit. Eine wesentliche Grundlage ist die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung.

Wir denken Gefährdungsbeurteilung "Neu"...

und berücksichtigen deshalb bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen zwei weitere Dimensionen:

Interkulturalität und Alter.

Notwendigkeit

Unterschiedliche Generationen und kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz ist heute in vielen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit und wird in Zukunft noch zunehmen. Den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist in diesen Unternehmen eine besondere Herausforderung. Gerade bei der Gefährdungsbeurteilung "psychische Belastung" spielen die Faktoren Alter und Herkunft eine besondere Rolle, die es zu berücksichtigen gilt.

Mit der Anpassung des ArbSchG (2013) wurde der Fokus stärker auf die psychischen Belastungen gelenkt. Die Novelle des ArbSchG stellt nun klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Dies mit dem Ziel den notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren.

Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen?

Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken. Sie ergeben sich aus der Gestaltung der Arbeitsstätte und Arbeitsplätze, der Gestaltung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, der Verwendung von Arbeitsstoffen, der Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken. Das Gesetz nennt nunmehr als Quelle für Belastungen auch die “Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation“

Definition Psychische Belastungen nach DIN

"Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken."

Was soll gemessen werden?

Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die psychische Gesundheit

  • Ganzheitlichkeit der Tätigkeit
  • Abwechslungsreichtum der Tätigkeit
  • Handlungsspielraum bei der Arbeit
  • Emotionale Anforderungen der Arbeit
  • Durchschaubarkeit der Arbeit
  • Qualifikationspassung
  • Anforderungen durch die Arbeitsmenge (Zeitdruck und Überstunden)
  • Störungen
  • Rückmeldung über Leistung
  • Klare Entscheidungsstrukture
  • Das soziale Miteinander
  • Einseitige körperliche Belastung und Verletzungsgefahren
  • Arbeitsumgebung (Klima, Lärm)

Beispiele:

Typische arbeitsbedingte psychische Belastungen die zu Fehlbeanspruchungen führen sind z.B. häufige Arbeitsunterbrechungen durch Mängel in der Arbeitsorganisation, fehlende Qualifikation bzw. Erfahrung, mangelhafte soziale Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte bzw. Kolleg/innen, Arbeitszeiten mit zu wenig Planungsmöglichkeiten, monotone Tätigkeiten, zu geringe Abwechslung, widersprüchliche Ziele und Anforderungen.

Arbeitsbedingungen, die den Arbeitsaufgaben und Menschen angemessen sind, fördern die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiter/innen, die Kommunikation und ein gutes Betriebsklima. Verbesserung der Arbeitsorganisation, Optimierung der Arbeitsumgebung und der Arbeitszeitgestaltung, ausgewogene Informationsweitergabe und gelebte Wertschätzung und Anerkennung sind für alle ein Gewinn - für Arbeitgeber/innen und für Arbeitnehmer/innen gleichermaßen.

Durch eine Anpassung von Technik und Organisation an den Menschen kann Arbeit nicht nur effizienter ausgeübt werden, sondern es wird auch Beeinträchtigungen, Störungen und Erkrankungen entgegengesteuert.

Für die besonderen Belastungen, die durch "Alter" und "Herkunft" entstehen können, haben wir eigens Fragebögen entwickelt!

Belastungen ermitteln und beurteilen:

Ermittlung mit standardisierten und geeigneten Erhebungsinstrumenten/Verfahren, die zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen geeignet sind.

Möglich sind Messinstrumente wie schriftliche Befragung per Fragebogen, moderierte Gruppen-Interviews bzw. Einzelinterviews, Beobachtung/Beobachtungsinterviews, die qualitätsgesichert arbeitsbedingte psychische Belastungen analysieren.

Unter Umständen müssen in verschiedenen Arbeitsbereichen unterschiedliche Verfahren herangezogen werden. Bei Sprachbarrieren oder einer für die Anwendung eines Fragebogens zu geringen Beschäftigtenanzahl sind Gruppen-interviews einem Fragebogen vorzuziehen. Eine schriftliche Befragung kann Orientierung über Belastungsschwerpunkte geben. Aber erst die ausreichende Analyse der dahinter stehenden konkreten Belastungsfaktoren und bei Bedarf, die Maßnahmenableitung macht die Arbeitsplatzevaluierung komplett.

Anschließend erfolgt die Beurteilung der Ergebnisse entsprechend der Verfahrensvorgaben. Sind die ermittelten Ergebnisse kritisch oder unkritisch; besteht ein Handlungsbedarf?

Maßnahmen ableiten und festlegen:

Analyse der konkret negativ belastenden Arbeitsbedingungen (z.B. durch zusätzliche Einzel- oder Gruppengespräche, Beobachtungsverfahren, etc.), um ursachenbezogene und kollektiv wirksame Maßnahmen ableiten und festlegen zu können. Danach sollten Prioritäten mit Beteiligung von Präventivfachkräften, Arbeitspsycholog/innen, Betriebsarzt/in, BR und Beschäftigten festgelegt werden.

Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen:

Der Erfolg und die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen muss geprüft werden und diese sind erforderlichenfalls anzupassen. Eine Überprüfung der Arbeitsplatzevaluierung hat insbesondere zu erfolgen, „nach Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Fehlbeanspruchung“ (wie z.B. nach gehäuften Unfällen, Beschwerden, Erkrankungen etc.).

Dokumentation erstellen:

Alle ermittelten und beurteilten Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können und die Maßnahmen zur Reduktion der Gefahren sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten und den Beteiligten rückzumelden.

Weiterbildung speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

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Wir helfen Ihnen gerne, die für Ihr Unternehmen passenden Maßnahmen zu definieren. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail! Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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